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Arbeitsrecht Dortmund

Im Arbeitsrecht sind wir für Sie in den verschiedensten Bereichen tätig, wobei wir uns jedoch primär auf das Individualarbeitsrecht beschränken. Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

Kündigung / Abmahnung im Arbeitsrecht

Sie wurden gekündigt? Die Kündigung stellt den zentralen Themenbereich des Arbeitsrechts dar. Wer überraschend mit einer Kündigung konfrontiert wird, ist oftmals zu aufgewühlt, um schnell und gezielt darauf zu reagieren. Arbeitnehmer sind in aller Regel gut beraten, sich an einen Anwalt oder besser noch Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Wir vertreten Sie vor Gericht, wenn sie fristlos, fristgemäß, betriebsbedingt, aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen gekündigt worden sind. Es gilt insbesondere zu prüfen, ob nicht nur der allgemeine Kündigungsschutz, sondern im vorliegenden Einzelfall ggf. sogar der besondere Kündigungsschutz greift.

Urlaubsgewährung und Urlaubsabgeltung

Das Bundesurlaubsgesetz schreibt vor, dass jedem Arbeitnehmer bezahlter Erholungsurlaub zusteht – abhängig von den Arbeitstagen in der Woche meist 20 bis 24 Tage. Hat Ihr Arbeitgeber den von Ihnen angefragten Urlaub gewährt, ist ein Widerruf dieses Urlaubs nur in sehr harten Ausnahmefällen möglich. Sie waren arbeitsunfähig erkrankt und haben deshalb keinen Urlaub nehmen können? Wir informieren Sie über Ihre Rechte rund um ein bestehendes oder beendetes Arbeitsverhältnis. Erkranken Sie während Ihres Urlaubs, sollten Sie sich schnell ein ärztliches Attest einholen. Die vom Attest abgedeckten Tage werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.

Arbeitsverträge

Grundsätzlich empfehlen wir die anwaltliche Prüfung von Arbeitsverträgen (befristete oder unbefristete). Womöglich beinhalten diese ungültige Klauseln oder sonstige unklare Formulierungen, die zu späteren Streitigkeiten führen können. Arbeitgebern können wir dahin gehend bereits im Vorfeld beim Aufsetzen eines rechtssicheren Arbeitsvertrags behilflich sein.

Die Beendigung eines bestehenden Arbeitsvertrags muss nicht zwingend in Form einer Kündigung erfolgen. Wir überprüfen, ob für Sie ein Aufhebungsvertrag eine sinnvolle Alternative zur Kündigung sein könnte. Nach beendetem Beschäftigungsverhältnis steht Ihnen die Aushändigung eines Arbeitszeugnisses zu.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber / Unternehmen

Fachanwalt Thomas Syben ist der richtige Ansprechpartner für Arbeitgeber bei Fragen zu unternehmerischen und personellen Angelegenheiten. Alle Unternehmensänderungen bedürfen einer sorgfältigen Planung. Insbesondere wenn es durch Stilllegung von Betrieben, Outsourcing o. ä. Vorgängen zu Massenentlassungen kommt, ist anwaltlicher Rat wichtiger denn je.


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Thomas Syben
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