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Keine betriebliche Übung bei Tariflohnerhöhungen

Die in der Vergangenheit wiederholte Anpassung von Tariflöhnen- und Gehältern rechtfertigt ohne das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte nicht die Annahme des Arbeitnehmers, dass die Lohnerhöhungen auch in der Zukunft so seitens des Arbeitgebers vorgenommen werden.

 
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil LAG RP 9 Sa 56 13 vom 20.09.2013
[bns]
 
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