E-Mail 0231 / 22 61 10-80 Anfahrt Kanzlei

Leiharbeiter dürfen auf einen Arbeitsplatz auch über 18 Monate hinweg eingesetzt werden

Entleiher dürfen Dauerarbeitsplätze auch über 18 Monate hinweg mit Leiharbeitnehmern besetzen.

Die Arbeitnehmerüberlassungshöchstdauer arbeitnehmerbezogen ausgestaltet. Der Zugang zu einer unbefristeten Beschäftigung beim Entleiher darf jedoch nicht behindert werden.

So müssen die Leiharbeitnehmer über die im entleihenden Unternehmen offenen Stellen unterrichtet werden, damit sie die gleichen Chancen auf einen unbefristeten Arbeitsplatz haben wie die übrigen Arbeitnehmer dieses Unternehmens.

Die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen für Leiharbeitnehmer müssen mindestens denjenigen entsprechen, die für diese Arbeitnehmer gelten würden, wenn sie von dem entleihenden Unternehmen für den gleichen Arbeitsplatz eingestellt würden.
 
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil LAG Koeln 9 TaBV 23 19 vom 06.09.2019
[bns]
 
Impressum | Datenschutz | DSGVO Notare | Sitemap | Suche
Design und Webservice by bense.com