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Personalvermittler dürfen eine abgelehnten Bewerber Ablehnungsgründe, die gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen, nicht mitteilen.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.05.2015
Der gültige Mindestlohn ist auch bei der Entgeltfortzahlung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit oder Weiterbildungsmaßnahmen sowie bei der Urlaubsabgeltung zu zahlen.
Einer in Deutschland geringfügig beschäftigten polnischen Arbeitnehmerin sind aufstockende Hartz-IV-Leistungen zu bewilligen, wenn die geringfügige Beschäftigung nicht als völlig untergeordnet oder unwesentlich zu betrachten ist.
Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 18.02.2015
Äußert ein Arbeitnehmer den klaren Wunsch keinen Schutz durch den Betriebsrat zu wollen, so kann dieser benachteiligenden personellen Einzelmaßnahmen nicht widersprechen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.10.2013
Ein Arbeitnehmer hat keinen doppelten Anspruch auf Erholungsurlaub.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.12.2014
Die Höchstaltersgrenze von 30 Jahren für die Einstellung von Polizeibeamten verstößt gegen den Anspruch auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern und das Unionsrecht und stellt damit eine ungerechtfertigte Diskriminierung wegen des Alters dar.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.11.2014
Der Betriebsrat hat keinen Anspruch auf Vorlage ergangener Abmahnungen gegen den Arbeitgeber.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.09.2013
Ansprüche auf Schadensersatz wegen einer Ungleichbehandlung nach dem AGG müssen innerhalb einer Frist von zwei Monaten gegenüber dem Anspruchsgegner schriftlich geltend gemacht werden.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.05.2014
Ein Bewerber hat keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem AGG, wenn er für die ausgeschriebene Stelle objektiv ungeeignet ist, selbst wenn der Arbeitgeber von der mangelnden objektiven Eignung keine Kenntnis hatte.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.11.2013
Die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Handel nach 24 Uhr verstößt gegen das Verfassungsrecht, wenn der Folgetag ein Sonn- oder Feiertag ist.
Bundesverwaltungsgerich, Urteil vom 04.12.2014
 
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